du mußt gewerbe anmelden, sobald du auch nur einen cent verlangst. alles andere ist schwarzarbeit. :wink:
So hab mich hier mal etwas eingelesen.
Mach ja seit 9 Monaten Nägelchen an Modellen. Hab jede Menge Farbgele, Glitter usw.
Hab mir jetzt ein Airbrushset zugelegt und mach ne Schulung.
Insgesamt ca. 1000 ausgegeben.
Nun meine Frage hab 6 Modelle die seit 6 Monaten immer wieder kommen.
Hab die ganze Zeit kein Geld genommen aber die haben mir immer 5 - 10 Euro gegeben.
Möchte nun ab 2007 jedes mal Geld verlangen.
Darf ich da nur die reinen Materialkosten nehmen?
Hab gedacht 10 Euro für Neumodellagen und Refill inkl. French (egal ob weiß oder bunt)
Nailart nach Aufwand aber max. 5 Euro
und Airbrush pauschal 5 Euro (muss ja auch alles wieder reinigen)
muss ich da ein Gewerbe anmelden?
Würde ja ca. 60 Euro im Monat verdienen.
Hab irgendwo gelesen solange der Verdienst die Anschaffung nicht übersteigt muss ich kein Gewerbe anmelden, stimmt das?
Hab aber leider nicht für alle Sachen die ich hab ne Quittung, hab viel privat gebraucht und über Ebay gekauft.
Kann mir da jemand helfen?
du mußt gewerbe anmelden, sobald du auch nur einen cent verlangst. alles andere ist schwarzarbeit. :wink:
LG Svenja
Das den ich mir ja auch, aber in nem Beitrag hier hab ich gelesen das die beim Finanzamt nur lachen wenn man wegen 60 Euro im Monat ein Gewerbe anmeldet.
Wenn ich ein Nebengewerbe habe, muss ich ja auch Buchhaltung führen usw. hab ja nicht für alles ne Rechnung.
ja das haben die mir auch gesagt...auch un ser finanzamt in oschatz.
die haben mich gefragt was ich so verdienen würde hab dann gesagt so um die 200 euro und dann fragten sie nach was die ausgaben wären und da hab ich ihnen gesagt genausoviel
ca
am ende des gesprächs mit der dame
sollte ich bei jeden MODEL
eine quittung schreiben und diese dann einmal im monat mit rechnungen einreichen---sie schauen sich das an und entscheiden danach![]()
das selbe geht so auch fürs AA
einfach melden und dann so vereinbaren
aber schriftlich...mache das jetze auch...weil ich moneten für die schulung bei cesars brauch
wer rechtschreibfehler findet bitte sofort bei der polizei melden
da die buchstaben oder satzzeichen die ich weggelassen oder dazu erfunden habe vermisst oder geklaut sein könnte
@sunset
Du hast also kein Gewerbe und machst das so?
Also quasi so ein Einnahmen-Ausgaben Plan
Sorry das ich dich nerve aber wie ist das dann wenn ich einen Monat mal keine Ausgaben habe und dann eben nur die ca. 60 Euro ?Gewinn? habe?
Aber da kann man doch irgendwo auch voll be*******en, wenn man einfach paar Einnahmen net aufschreibt.
Wenn ich das ab 2007 machen will muss ich doch quasi auch so ein Art ?Inventar? machen was ich alles habe oder? Und da kann ich ja 2 Jahre lang Nägel machen bis ich das wieder drin hab.
Am besten ich frag mal nach, ähh bei der Gemeinde oder Stadt? Da müsste ich das dann auch anmelden oder? Welche kosten kommen bei ner Gewerbeanmeldung auf mich zu?
Hab da null Ahnung will mich nur absichern net das ich dann Ärger wegen Schwarzarbeit am Hals habe.
frag am besten gleich beim Finanzamt nach...die vom gewerbe haben mich dorthin geschickt
das ist nämlich auch das die dich dann an die HWK melden und die interessiert das nicht ob du 5 euro einnahmen hast
ich mache es ab 2007 so wie das finanzamt mir das gewärt warte jetze auf die schriftliche bestätigung , dann kann mir keiner ans bein pissen
![]()
die haben irgendwie was von liebhaberei gesagt...das sie mir sonst das gewerbe wegen dieser sache wieder abmelden können
das kam auch hier shcon mal
wer rechtschreibfehler findet bitte sofort bei der polizei melden
da die buchstaben oder satzzeichen die ich weggelassen oder dazu erfunden habe vermisst oder geklaut sein könnte
ich habe mir schon oft die Mühe gemacht dieses anhand von Gesetzestexten zu widerlegen.du mußt gewerbe anmelden, sobald du auch nur einen cent verlangst. alles andere ist schwarzarbeit
Aber noch keiner hat es bisher geschafft mir den Beweis zu liefern dass ich keine Materialkosten verlangen darf.
Aber es wird immer wieder diese Behauptung aufgestellt und das ist einfach falsch.
Nein das darfst du du nicht, denn reine Materialkosten bedeuten dass du die auf Heller und Pfennig auflisten musst.Darf ich da nur die reinen Materialkosten nehmen?
Hab gedacht 10 Euro für Neumodellagen und Refill inkl. French (egal ob weiß oder bunt
Als wenn du 2,23 Euro Materialkosten hast darfst du auch nur soviel verlangen
Gruß
Claudi
also beim finanzamt bad oldesloe wurde mir das genauso gesagt, also kann man ja nicht sagen, diese aussage wäre falsch :wink:
LG Svenja
Na ja die Materialkosten genau zu kalkulieren geht ja gar net, kann ja schlecht bevor ich gel aufen nagel mach das abwiegen, genauso mim glitter usw
Dann werd ich mich mal bei der Dame vom Finanzamt erkundigen
@merewen
Die Frage ist ob du die Absicht hattest damit irgendwann einmal Gewinn zu erzielen, davon gehe ich mal aus
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und mich in einem Steuerrechtsforum angemeldet
Hier meine Frage an die Experten
Hallo
Ich bin Userin in einem Nageldesignerforum und dort sind wir uns sehr uneinig über folgende Frage.
Die Ausbildung zur Nageldesignerin findet im Rahmen einer sehr kurzen Schulung statt und erfordert danach zur Fertigung der Kenntnisse das Üben an Modellen.
Ich habe mein Gewerbe sofort angemeldet weil ich vor hatte mich damit selbsständig zu machen und somit die Gewinnerzielungsabsicht für mich gegeben war.
Nun ist es aber so das viele diese Schulung machen die sich nicht damit selbsständig machen wollen.
Da wird nun immer wieder die Behauptung aufgestellt sie dürften auf keinen Fall von ihren Modellen auch nur einen Cent nehmen, auch nicht die Selbstkosten und müssten zum Üben an diesen Modellen ein Gewerbe anmelden, ansonsten wäre es Schwarzarbeit.
Ich behaupte aber dass man die Selbstkosten verlangen darf und kein Gewerbe anmelden muss. Und stehe mit meiner Meinung ziemlich alleine da.
freue mich über ihre Meinung dazu
Wie wäre es denn eigentlich wen ich ein oder zwei mal Gewinn erzielen würde, das könnt man doch ganz legal bei der Steuererklärung unter sonstige Einnahmen angeben?
Gruß
C.Schmidt
Antwort
Wie das dann nun berufsrechtlich ist weiss ich nicht, also die Frage ab wann man die nötige Ausbildung hat eigenverantwortlich Nägel zu designen müssten schon die andren Fachleute beantworten können.
(diese Aussgae fand ich genial, da macht sich sogar ein Steuerberater Gedanken über das Nageln ohne Ausbildung)
Steuerlich ist das jedoch unerheblich.
Für die Einkommensteuer ist die Gewinnerzielungsabsicht massgebend, das heisst wenn an die Kundinnen die Ware zum Selbstkostenpreis weitergegeben wird und für die eigenen Arbeit kein Entgelt anfällt ist die Tätigkeit steuerlich unerheblich.
Sobald jedoch die Kunden nicht nur den Selbstkostenpreis zahlen, sondern eventuell einen Pauschalpreis ist ein Gewerbe anzumelden und die Einnahmen sind zu versteuern.
(Dies gilt für die Threaderöffnerin die 10? pauschal verlangen will)
Sobald mit egal welcher Tätigkeit NACHHALTIG Gewinn gemacht werden soll ist ein Gewerbe anzumelden.
Ist das ganze nur eine einmalige Sache fehlt die Nachhaltigkeit, dann fällts unter Sonstige Einkünfte § 22 EStG.
Werden nur die Materialkosten erstattet fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, keine Angabe in der StE.
Man sollte jedoch bedenken dass es immer böse Zungen und Neider geben wird. Man sollte also die Materialkosten jedem auflisten und darlegen.
Gruß
Claudi
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