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Thema: Gewerbe bei Modellen ?

  1. #31

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    Z.B. Was hat das mit dem Hausmusiker zu tun???????
    :o Das war doch nur ein Beispiel um die Liebhaberei zu erklären. :o

    Also beim Beispiel Nageldesign würde das bedeuten

    jemand kauft sich ein Starterset um die eigenen Nägel zu machen
    und wirklich nur die eigenen und meldet dafür ein Gewerbe an
    damit man dann die ganzen Materialkosten von der Steuer absetzen kann,
    man hat aber nicht wirklich vor jemals damit Geld zu verdienen.
    Das ist dann eben auch Liebhaberei


    gruß
    Claudi

  2. #32

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    SORRY das ist QUATSCH!! Nachdem Du dein gewerbe angemeldet hast kommt gleich ein Schreiben vom Finanzamt!

    - Da musst Du schon mal angeben wieviel gewinn/Oder Umsatz weiß ich nicht mehr so genau Du erwartest.

    Du hast eine Steuernr. u. mußt ja jährlich deine Steuer machen, da sehen die schon was da los ist.

    Die sind doch nicht blöd außerdem kommt es auf das Gewerbe an Du bekommst ja nicht alles kpl. wieder.

    Ist ja nicht bös gemeint ........ aber ich denke du liegst da völlig falsch und solltest Dich mal beraten lassen.

    Viele liebe Grüße(

  3. #33

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    @schlumpfine

    ich glaube wir zwei reden aneinander vorbei
    oder du solltest dir vielleicht nochmal die Mühe machen den
    Thread ordentlich durchzulesen
    denn ich habe noch nichts anderes behauptet als du

    Die Threaderöffnerin wollte wissen ob man ein Gewerbe für Modelle braucht und das habe ich aus genau diesem Grund wiederlegt weil eben das Finazamt auf diesem Bogen nach dem Gewinn fragt und somit keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist.

    Dafür hatte ich mich, um das zu bekräftigen in einem Steurrechtsforum angemeldet und das Ergebnis auf Seite 1 dieses Threads auch gepostet

    und dann wurde gefragt ob das Finanzamt das Gewerbe abmelden kann
    wenn man keinen Gewinn erzielt

    @Clacks!Und was unternimmt das Finanzamt nach 2-3 Jahre wenn du kein Gewinn erwirtschaftest???
    und da habe ich das mit der Liebhaberei erklärt, weil es jemand wissen wollte und habe mir erlaubt diesen Begriff anhand eines Musiker zu erklären, dachte nicht das dies ein Problem sein.

    Kann man ja auch aber hier nachlesen wenn ich es nicht gut genug erklärt habe


    http://www.bic-altmark.de/eg/faq/answer.phtml?id=7

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht


    Du hast eine Steuernr. u. mußt ja jährlich deine Steuer machen, da sehen die schon was da los ist.

    Die sind doch nicht blöd
    Ja, genau die sehen das und stufen das Gewerbe zur Liebhaberei
    Hab ich was anderes behauptet???????????????????


    Nachdem Du dein gewerbe angemeldet hast kommt gleich ein Schreiben vom Finanzamt!

    - Da musst Du schon mal angeben wieviel gewinn/Oder Umsatz weiß ich nicht mehr so genau Du erwartest.
    Ja aber der erwartete Gewinn und er erzielte sind dann ja zwei paar Schuhe, was glaubst du wieviel versuchen ein Scheingewerbe anzumelden um ihr Hobby steuerlich abzusetzen, da mußt du nur mal bei Google Scheingewerbe eingeben da fragen die Leute ganz ungeniert nach Tips wie sie das am besten anstellen

    Ist ja nicht bös gemeint ........ aber ich denke du liegst da völlig falsch und solltest Dich mal beraten lassen

    Und steurlich bin ich sehr gut beraten,danke :wink:


    gruß
    Claudi

  4. #34

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    Ichm uss hier auch nohcmal was fragen.

    ich habe ein Kleingewerbe neben meinem Hauptjob als Schneiderin eingetragen und bin damit in der HWK. Ich habe auch ne neue Steuernummer bekommen.

    Was passiert, wenn ich mich dann auch mit dem Nägel machen noch als Kleingewerbe anmelde? Bin ich dann auch HWK ud mus doppelt zahlen oder IHK ? Und bekomm ich dann ne Zweite Steuernummer oder wird das dann da mit rein genommen?
    * FA frag ich auch nochmal,- aber vielleicht weiß das ja wer...)

    ***
    Schulungsleiterin NAIL ARTISTS***

    Art of Nails&Beauty Hildesheim
    www.artofnailsandbeauty.de



  5. #35

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    entweder bekommst du eine neue Steuernummer für beides oder deine Nummer bleibt. Zumindest hast du eine einzige Nummer.

    Dass du doppelt zahlen musst, kann ich mir nicht vorstellen. Ruf doch einfach mal bei der HWK an.

    Zum Thema Liebhaberei wollte ich noch folgendes anmerken.

    Mein Steuerberater meinte, wenn man die Naglerei nur als Hobby betreibt, sollte man Gewerbe anmelden, sich über die Jahre die Mühe machen eine gescheite Steuererklärung abzugeben, die zurückerstattete Steuer auf ein extra Konto legen und warten bis das Finanzamt Liebhaberei bescheinigt. Die melden einem das Gewerbe ab. Dann muss man die Rückerstattungen wieder ans Finanzamt zahlen, muss keine Steuererklärungen fürs Gewerbe mehr machen, kann aber trotzdem Geld fürs Nageln verlangen. Ganz legal ohne Gewerbe angemeldet zu haben.

    WEISS hier jemand darüber Bescheid? Stimmt das so? Bitte nur Antworten von denen die es wissen... Danke.

  6. #36

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    Diese frage hab ich mir hier beim durchlesen jetzt auch grad gestellt...wenn ich nicht genug Gewinn mache und mir das Ganze als Liebhaberei bezeichnet wird, dann wäre das ja quasi nach den 3 Jahren erlaubte Schwarzarbeit, oder wie?
    ***Hobbynageltante***

  7. #37

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    ich habe gestern mein gewerbe angemeldet .
    die dame vom amt sagte mir das man zum abmelden
    eine unterschrift des gs-inhabers braucht
    und niemand auch nicht das fa einfach ein gewerbe
    abmelden kann/darf !!
    sagte sie mir, aber es war freitag nachmittag
    und wer weiß ob sie recht hat
    ...die welt ist pink...

  8. #38

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    Nein tulle es wäre dann keine legale Schwarzarbeit.

    Du würdest nur nachträglich die in den vorhergehenden Jahren gewährten Steuerminderungen zurückzahlen müssen.

    Wie Ihr darauf kommt dass das FA ein Gewerbe abmelden kann ist mir schleierhaft.

    Es kann einem lediglich ein Gewerbeverbot von verschiedenen Stellen erteilt werden, zB im Fall von Steuer- oder Sozialversicherungsbeitragsrückständen oder wenn man einen Meisterberuf ohne Meisterbrief ausführt etc.
    Die Zukunft hat viele Namen. Für die Schwachen ist sie die Unerreichbare, für die Furchtsamen die Unbekannte und für die Tapferen die Chance.
    Victor Hugo

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