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Thema: Abmahnwelle Internet BDND...guckt mal...wichtig

  1. #81

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    Ich habe ja keine Bilder benutzt oder geklaut, sondern die Finger von meinen Kunden Fotografiert und mit Erlaubnis dieser Kunden ein Vorher Nacher Bild online gestellt.

    Added after 1 minutes:

    :shock: :shock: :shock: Also da is nix geklaut!!!

    Added after 9 minutes:

    Werde da mal meine Nichte um Klärung bitten, sie arbeitet in einer Kanzlei und kann mir da bestimmt helfen. Will ja keinen Ärger haben...
    Danke das Ihr mich darauf aufmerksam gemacht habt... :-)
    Bei vielem Reden bleibt die Sünde nicht aus, wer seine Lippen zügelt, ist klug.
    Wer auf Böses sinnt, betrügt sich selbst, wer heilsamen Rat gibt, erntet Freude.
    ...Bibelsprüche...

  2. #82

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    Standard Abmahnwelle Internet BDND...guckt mal...wichtig

    Dann hatte ich Dich falsch verstanden, sorry ;-) :love:
    Aber Marion hat sich mit dem Thema glaube ich noch näher befasst, es gibt sicherlich auch dann, wenn Du die Fotos machst und den Namen des Fremdstudios nicht dazu schreibst, Dinge die zu beachten sind
    Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!http://www.pintoras-shop.de

  3. #83

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    Macht nix ;-)
    Gut, da kann mein Adrenalinpegel wieder runter gehen, der schoß nach oben, als ich Deinen Beitrag gelesen hatte - voll Schock!!!
    Hätte ja trotzdem Alles sein können... Heutzutage weiß man ja nicht!!!!
    Werde zur Sicherheit einfach meine Nichte Fragen, gehe da lieber auf Nr. sicher!!!
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  4. #84

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    ich will Dir nix,
    aber das Werbegesetz besagt es anders,
    auch wenn Du die Einverständniserlaubnis hast,
    schau mal bei 123recht.de nach oder besser im Werbegesetz
    http://www.agpf.de/Heilmittelwerbegesetz.htm#§14
    lies Dir mal bitte §3 und §14 durch
    LG Marion Boos, Ausbildungsschule seit Januar 1999 für Manikürestylisten
    und seit 2007 Ausbildung zur Kosmetische Fußpflege. fusspflege-boos.de

  5. #85

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    Puh Marionbos, werde mich morgen damit beschäftigen, für heute habe ich genug, Danke für den Link!Werde mich da mal durch lesen...
    Ich habe auch keine Lust auf Ärger. Danke für Deine Mühe!!!!!
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  6. #86

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    Zitat Zitat von marionboos
    ich will Dir nix,
    aber das Werbegesetz besagt es anders,
    auch wenn Du die Einverständniserlaubnis hast,
    schau mal bei 123recht.de nach oder besser im Werbegesetz
    http://www.agpf.de/Heilmittelwerbegesetz.htm#§14
    lies Dir mal bitte §3 und §14 durch
    Marion, ich steige bei dem Paragraphenverweis nicht durch :oops:
    Wenn es um das HWG geht, so wäre der einzige infrage kommende Paragraph für Vorher-Nacher-Bilder doch Nummer 11, da Absatz 5b.
    Wobei dann auch gegeben sein müsste, dass normale Modellagen an gesunden Nägeln überhaupt unter das HWG fallen. Nach dem Link über Haarentfernung von Maya glaube ich eigentlich nicht, dass das der Fall ist ;-)
    Bei 123recht hab ich noch nicht geschaut, das hol ich gleich mal nach :oops:
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  7. #87

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    das ist ja das doofe das eine Gesetz besagt ja und dann sagt das andere nein,
    das besagt das man dieses nicht darf also vorher - nacher Bilder und das ist das entscheidende Gesetz
    LG Marion Boos, Ausbildungsschule seit Januar 1999 für Manikürestylisten
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  8. #88

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    Man ist das alles verwirrend !!
    geprüfte Nageldesignerin(HWK)HH /

  9. #89

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    das ist ja der Knackpunkt,
    das eine Gesetz greift das andere Gesetz kann man umgehen,
    shit Gesetze und da muß man sich richtig durchwurschteln
    LG Marion Boos, Ausbildungsschule seit Januar 1999 für Manikürestylisten
    und seit 2007 Ausbildung zur Kosmetische Fußpflege. fusspflege-boos.de

  10. #90

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    hihi wir sollten alle noch ein jura studium absolvieren bevor wir ein nagelstudio eröffen

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