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Thema: dustinizer rückgabe oder nicht??

  1. #21

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    Er hat dieses Recht bereits! Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man dem VK vor Wandlung des Kaufvertrags, vor einem Umtausch der Ware oder vor Minderung des Kaufpreises die Möglichkeit zur Nachbesserung geben muss.
    Die Zukunft hat viele Namen. Für die Schwachen ist sie die Unerreichbare, für die Furchtsamen die Unbekannte und für die Tapferen die Chance.
    Victor Hugo

  2. #22

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    ja, ist genau das was du gesagt hast. Das Problem dürfte eher in der Umsetzung liegen. Wenn er ne Anlage mit über 1000Pascal Ansaugdruck bauen könnte hätte er das sicher gemacht. Aber rein rechtlich muß man ihm natürlich die Möglichkeit einräumen. Mit ner angemessenen Frist.

  3. #23

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    aber diese möglichkeit wurde doch noch nie hier oder im anderen thread besprochen oder gefordert

    oder?

    sorry ich kapier grad deine antwort net mayalein *g*
    Und wenn ich einmal alt und grau bin und ein kleines Mädchen fragt mich, wer meine große liebe war,
    will ich nicht das alte Fotoalbum suchen, sondern durchs Zimmer laufen und sagen: schau... dort sitzt er ....

  4. #24

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    ich bin wohl irrtümlicherweise davon ausgegangen, das das bekannt ist. Hab deswegen nichts gesagt. Aber mir war auch so als wenn maya das mal erwähnt hätte.

  5. #25

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    Richtig, ich hab das schonmal erwähnt.
    Die Zukunft hat viele Namen. Für die Schwachen ist sie die Unerreichbare, für die Furchtsamen die Unbekannte und für die Tapferen die Chance.
    Victor Hugo

  6. #26

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    hm

    weiss nicht habs net gelesen oder kannmich net erinnern,

    aber wenn es doch gesetztlich vorgeschrieben ist, dann hätten die mädels ja drauf eingehen müssen oder?

    aber jeder (und ich nehm mich nicht aus) hat nur auf rückgabe oder minderung gepocht

    sorry ich will euch echt nicht verärgern, oder mich unbeliebt machen mir is das halt nur eingefallen
    Und wenn ich einmal alt und grau bin und ein kleines Mädchen fragt mich, wer meine große liebe war,
    will ich nicht das alte Fotoalbum suchen, sondern durchs Zimmer laufen und sagen: schau... dort sitzt er ....

  7. #27

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    achim hätte nach seiner bekanntgabe seines " rechenfehlers " entsprechend reagieren können - stattdessen kam nichts - selbst als die ersten forderungen nach rücknahme laut wurden hat er nicht reagiert oder von seinem recht der nachbesserung gebrauch gemacht ( womöglich weil er wusste das er die werte nicht erfüllen kann ? )

    stattdessen hat er selbst die möglichkeit gegeben - filterset , teilrückzahlung oder rücknahme ...
    so manche Schicksalsschläge anderer lassen die eigenen Probleme , egal warum , wieso , weshalb und mit wem diese bestehen , von jetzt auf gleich so nichtig und unnütz erscheinen ....


  8. #28

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    genau! Außerdem ist es ja nun wirklich nicht unsere Aufgabe ihn über seine rechte und Möglichkeiten aufzuklären.

  9. #29

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    Außerdem finde ich es schwierig, ihm die Absaugung für einen gewissen Zeitraum zuzuschicken (für die Nachbesserung). Ich habe genau EINEN Tisch, wenn ich den Dustinizer ausbaue, dann habe ich ein großes Loch dort und für die Zeit der Nachbesserung kann ich ja schlecht eine Kundin an den "Tisch mit Loch" setzen.

    [ironie]
    Obwohl, wenn ich dann den Kunden für diese Zeit einfach das Staubsaugerrohr in die Hand drücke? Irgendwie muss der Feilstaub ja weg!

    [/ironie]
    LG
    HasiX

  10. #30

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    das geht natürlich nicht! Da müsste er dann schon ein Leihgerät für den Zeitraum geben.

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