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Thema: Problem mit meiner neuen Mitarbeiterin

  1. Standard

    Danke Dir, Kathi. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, wenn jemand den Schlüssel entwendet hätte, wäre mein Laden leer. Auch kann man ja nicht unbedingt ableiten, daß die Schlüssel zum Empfänger passen. Weißte wie ich meine?

  2. #52

    Standard

    ja, ich weiß was du meinst. Wird schon alles gut gehen. Immer positiv denken
    Wer mehr können will als andere, muss erst einmal das können, was andere auch können.

  3. Standard

    jo, aber ein Sch... gefühl ist es trotzdem, zumal ich ja auch den Vermieter informieren muß.

  4. #54

    Standard

    das glaub ich dir, würde mich da auch nicht wohlfühlen. Man hat trotzdem immer im Hinterkopf, daß ja jemand wissen könnte, wo der Schlüssel hingehört.
    Wer mehr können will als andere, muss erst einmal das können, was andere auch können.

  5. #55

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    Standard

    wäre ich dein vermieter und würde mitbekommen dass ein sicherheitsschlüssel fehlt würde ich von dir verlangen dass du das schloss austauscht, spätestens beim kündigen. schlüssel unfindbar = einbruchgefahr
    ich würd mich mal schlau machen wer in diesem fall verantwortlich ist dafür, sie hat den zwar irgendwie verschlammt, aber klar ist die sache ja nicht wirklich.. :-(
    liebe Grüße,
    Sylvia

  6. Standard

    *ironiean* ach nee Sylvia, diese Gedanken hab ich mir noch gar nicht gemacht *ironieaus*

    Was an der Sache nicht klar ist, erschließt sich mir jetzt nicht so ganz. SIE hat den Schlüssel verloren, ergo muß sie oder ihre Versicherung das zahlen.
    Geändert von nagelelse (03.02.2012 um 17:24 Uhr)

  7. #57

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    vertue dich da nicht... ist nicht böse oder blöd gemeint..
    aber schuld und verantwortung tragen sind in deutschland zweierlei dinge, mache dich da mal schlau.. ist nur gut gemeint!
    liebe Grüße,
    Sylvia

  8. #58

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    nunja, ich würde mal sagen, daß sie den Schlüssel genaugenommen nicht verloren hat. Sie hat fahrlässig gehandelt, als sie den Schlüssel in einem normalen Briefumschlag per Post zurückgeschickt hat. Das ist ein Unterschied
    Ob nagelelse dafür haftbar gemacht werden könnte, würde ich mal bezweifeln, immerhin wird ihre ehem. Mitarbeiterin ja volljährig sein und nicht mehr der Aufsichtspflicht bedürfen. Auch geh ich mal davon aus, daß sie nicht zu ihrer Mitarbeiterin gesagt hat, sie soll den Schlüssel per Post verschicken. Sie hätte den Schlüssel pfleglich behandeln müssen und ihn unversehrt an nagelelse zurückgeben müssen. Entweder in einem gesicherten Umschlag, oder eben persönlich.
    nagelelse: Ich würde an deiner Stelle versuchen, von ihr das Geld für neue Schlösser zu bekommen, wenigstens einen Teil davon. Warum hat sie dir den Schlüssel denn nicht persönlich vorbei gebracht?
    Wer mehr können will als andere, muss erst einmal das können, was andere auch können.

  9. #59

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    was macht der "schlüsselgate" ?
    liebe Grüße,
    Sylvia

  10. Standard

    nix neues bisher. Der Vermieter war natürlich nicht begeistert. Sollten die Schlüssel nicht wieder auftauchen, müssen die Schlösser ausgetauscht werden.

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