hab mich wahrscheinlich nicht so richtig ausgedrückt :(
dein bürgerlicher name muss nicht zwingend im Studioname entahlten sein, aber er sollte immer mit dabei stehen, z.b. Inhaber oder so.
Ich habe ja auch einen Fantasienamen für mein Studio, aber immer den Zusatz Nagelstudio Silke Eisenblätter mit dabei. Steht auf jeden Flyer, auf jeder Visitenkarte und auch an meinen Werbeschildchen an der fassade.
Aber du bist ja anscheinend schon fündig geworden.....Viel Glück und viele liebe Kundinnen wünsch ich dir!
Liebe Grüße
matrix-thenailproduction.de
Hier mal ein Auszug von einer "offiziellen Seite"
"Jedes Unternehmen hat einen Namen. Welchen Namen Sie Ihrem Unternehmen geben können, hängt
u. a. davon ab, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat und ob es im Handelsregister eingetragen ist.
Wenn das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist
Ist Ihr Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen, müssen Sie im Geschäftsverkehr (z. B. Briefpapier) als
Unternehmensnamen immer Ihren bürgerlichen Vor- und Zunamen aufführen. Zusätzlich verwenden können
Sie Geschäfts-, Branchen- oder auch Zusatzbezeichnungen wie beispielsweise „Karl Meier, Elektro“ oder „Susanne
Müller, Paradigma“.
Bei diesen Zusatzbezeichnungen sollten Sie vorab überprüfen, ob sie bereits verwendet wird und ob Sie vielleicht
das Namensrecht eines Anderen verletzen. Ob Sie ein Namensrecht verletzen, hängt davon ab, wie groß der
Markt ist, den Sie bedienen. Ist Ihr Unternehmen beispielsweise nur an einem Ort aktiv, spielt es vermutlich keine
Rolle, wenn 100 Kilometer weiter ein Betrieb, der ebenfalls nur einen lokal begrenzten Markt bearbeitet, denselben
Namenszusatz gewählt hat. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Kammer beraten. Je nach Branche und je nach
Namenszusatz sollten Sie auch prüfen, ob die Bezeichnung geschützt ist. Hier helfen Patentanwälte weiter."
nachzulesen hier:
http://www.bmwi.de/Dateien/BMWi/PDF/...e,rwb=true.pdf
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/root.html
Liebe Grüße
matrix-thenailproduction.de
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