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Thema: Rentenversicherungspflicht bei Selbständigkeit ?-kann jemand helfen?

  1. #1

    Standard Rentenversicherungspflicht bei Selbständigkeit ?-kann jemand helfen?

    ich bin hauptberuflich selbständig seit 1.8.2011

    ich war hier in der stadt im august direkt und hab mich informiert, da sagte man mir die beitragssätze- die alle für mich nciht in frag kommen weil ich noch zu wenig einnahmen habe- und sagte mir bis jahresende soll ich entscheiden was und wieviel oder ob ich NICHT einzahlen möchte.

    habe dann ende Dez ein schrieben fertig gemaht wo ich um aussetzung gebeten habe

    vorgestern bekomm ich nun ein schreiben aus GERA.. hauptsitz anscheinend, dass ich begründen soll warum ich mich befreien lassen will...
    das hab ich dr dame hier in der sttadt alles lang und breit erklärt und die hat auch nciht gesagt ich solls begründen

    nun bekomm ich nochmal nach mehrrern telefonaten - einen wisch zum ausfüllen über art des gewerbes, tätigkeit, was ich als gewinn habe -über oder unter 400 euro regelmässig- und sonst angeglicheen an mein einkommen.

    nu hab ich nochmal mit der sachbearbeiterin gesprochen, hab ihr erklärt dass ich ausgaben, steuern versicherung, einkommenssteuern etc etc habe und am ende noch existenzgründerzuschuss bekomme... sie meinte dann ich solls erstmal ausfüllen damit ich überhaupt registriert bin??!! und dann würd in berlin geprüft werden ob ich pflichtig bin.
    ja , okay..

    aber ich mag das nicht einfach ausfüllen.

    ich hab die kohle noch nicht um da einzuzahlen...

    aber das hat die nicht wirklich interessiert..

    ich weiß aber dass man sich als existenzgründer befreien lassen kkann für 3 jahre.

    also mädelz, was mach ich da nun?? was schreib/ssag ich denen, was soll ich mitschicken als beweis?

    ich bin bei der IHK registriert mit name und adresse, zahle beiträge aber in die HWK ein.. weiterhin steht nageldesign und als zweites noch schneiderei in meinen gewerbeschein- aber schneidrn tu ich nciht mehr seit 2 jahren..

    kann mir jemand helfen. ich hab so viel telefoniert aber das gefühl man WILL mir keine klarheit schaffen..;(

    ***
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  2. #2

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    Standard

    Du musst lediglich dort einzahlen, weil Du den Existenzgründerzuschuss in Anspruch genommen hast und musst somit auch den Wisch ausfüllen... quid pro quo... eine Hand wäscht die andere und so... Du weißt schon: Leistung erhalten - Gegenleistung erbringen!

    Und solltest Du unter den nötigen Einnahmen liegen, wird der Beitrag sicher nicht immens werden!


    "Selbständige: Wer muss in die gesetzliche Rente einzahlen?

    Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch festgelegt, welche Berufsgruppen trotz Selbständigkeit in die gesetzliche Rente einzahlen müssen. Dazu zählen vor allem:
    • Selbständige Handwerker,
    • Pflegepersonen,
    • Hebammen,
    • Künstler und Publizisten,
    • Selbständige mit nur einem Auftraggeber,
    • Existenzgründer, die einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten." nicht, dass jetzt einige Angst bekommen, sie müssten auch
    Und beilegen solltest Du eine Einnahmenübersicht und dann schnellstens Deine Einkommenssteuererklärung nachreichen.

    Noch hier:

    "Existenzgründer müssen in den ersten drei Jahren nicht den vollen Satz zahlen. Sie können den halben Regelbeitrag entrichten. Wer sich selbständig macht, aber als Scheinselbständiger tätig ist, kann sich für maximal drei Jahre sogar von der Beitragspflicht befreien lassen. Während dieses Zeitraums müssen keine Zahlungen an die Rentenkasse geleistet werden."

    Im übrigen ist der Existenzgründerzuschuss lediglich für genau diese Ausgaben gedacht: Renten- und Krankenkassenbeiträge!
    Ganz befreien wird bei Dir nicht klappen, weil Du nicht "scheinselbstständig" (wer an die Weisungen seines Auftraggebers gebunden ist oder bestimmte Arbeitszeiten einhalten muss, wird in der Regel als Scheinselbständiger eingestuft.) bist... Du wirst also die Hälfte zahlen müssen...

    kannst Du auch alles nochmal nachlesen unter: http://www. cecu.de/gesetzliche-rente-selbstaendige.html
    Geändert von MandyB (26.01.2012 um 21:32 Uhr)

  3. #3

    Standard

    ich hab aber nur letztes jahr 1/2 jahr selbständig gearbeitet, davon können die doch keine hochrechnung machen, zumal ich ja noch in der gründung bin... ich brauche ja den zuschuss damit ich klar komme .. und dann soll ich davon wieder abgeben,- dann könnten dies ja gleich einbehalten.. menno...

    und was heißt nicht iimense beitrag? ich finde 200 euro schon echt viel... und vor allem: woher nehmen wenn nicht stehlen

    ich bin echt nicht so eine die sich nicht informiert, aber ich hab echt immer pech dass mir nie jemand vorher auskunft gibt oder ich leute hab die um den heißen brei reden, war bei dem existenzgründerzuschuss auch so.

    mandy: was soll ich denen denn schicken? einnahmen/ ausgaben seit august 2011??- der zuschuss gilt aber nicht als einnahme oder? das wärs ja
    Geändert von Faylyla (26.01.2012 um 21:32 Uhr)

    ***
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  4. #4

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    Ich denke Du hast ja auch sicher einen Steuerberater. Der kann Dir eine vorläufige Gewinnübersicht ausstellen (also die Einnahmen bis Dezember sollte er ja haben) - und das sollte denen auch reichen. Der Zuschuss ist keine Einnahme Deines Betriebes (behaupte ich jetzt einfach, aber Dein Steuerberater weiß da sicher mehr).

    Ich hab das jetzt auch nur nachgelesen, weil's mich interessiert hat... und Dir nur das hier reingeschrieben, was ich gefunden hab... vielleicht ist das ja auch nicht "alles"...

    Ich finde es auch schade, dass man nicht richtig informiert wird und habe in meiner Laufbahn auch schon Gebühren gezahlt (bei der HWK), die ich nicht hätte bezahlen müssen - das ist einfach Lehrgeld! Und ja, ich verstehe, dass für Dich 200 Euro echt hart sind... aber der Bund will sich eben auch durch diese Pflichtrentenbeiträge vor später erhöhter Altersarmut schützen... man muss einfach beide Seiten sehen!

    Hättest Du vorher hier eingestellt: Existenzgründerzuschuss oder nicht, hätte ich Dir nicht zugeraten *zwinker* - aber leider hilft Dir das im Moment auch nicht... sorry

  5. #5

    Standard

    nee, das hilft mir niht, sorry, denn ohne den würd ich nciht zurechtkommen..

    aber mal fiktiv, ich krieg da bald nen knoten im hirn:

    fiktiver UMSATZ: 2500 euro

    davon abziehen 19 % Umst.
    miete
    versicherung
    telefon
    sonstiges wie material etc
    kk beitrag

    bleibt= einkommen(gewinn)

    davon geht dann aber nochmal einkommenssteuer ab- 20% riet man mir...
    und davon was dann über ist soll ich die rente zahlen, meine privatmiete, mein auto, meine lebensmittel etc?

    die steuern hören ja erst beim spitzensteuersatz auf von 47% ... und wenn ich mehr verdiene muss ich ja eh immer wiedr mehr abgeben.. wo soll das hinführen?

    bin gra bissl überfordert.. vermutlich isses ganz einfach.

    will nciht reich werden, aber allez bezahlt bekommen wäre schon toll...

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  6. #6

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    Standard

    Es ist heutzutage wirklich schwer, gerade mit Nageldesign vernünftig über die Runden zu kommen...

    Man muss 3x soviel einnehmen, wie man am Ende raushaben möchte... wenn Du von einem Umsatz von 2500 Euro ausgehst, werden nur etwa 870 Euro für Dich übrig bleiben... und dafür arbeitest Du IMMER...

    Am Anfang wirst Du nicht mehr Umsatz haben, aber im Bestfall wird das mit der Zeit und Du hast am Ende wenigstens ein "normales" Einkommen. (ich hatte die ersten 4 Jahre NUR minus - zum Glück im Nebengewerbe)

    Sorry, dass ich Dir das so hart sagen muss...
    Geändert von MandyB (26.01.2012 um 22:08 Uhr)

  7. #7

    Standard

    nö, ich finde das nicht hart. ich bin froh wenn jemand mal zahlen sagt. vorrausrechnen kann ich das ja auch alles fr mich, aber man weiß nie wies läuft.
    im moment hab ich ca 2200 euro umsatz im studio . dazu kommen 1100 euro zuschuss... wenn ich alles abziehe was mit meiner arbeit zusammenhängt und vorher die 19% abziehe von den 2200 (bleiben 1780 lus 1100 also 2880 euro)- davon ziehe ich alle ausgaben, kk etc ab alles was mit arbeit zu tun hat...bleiben ca 1400 euro über. DAS wird dann noch mit einkommenssteuer versehen( wiviel prozent?) und dann muss ich vom rest mein privatleben zahlen. soweit korrekt? - achso, habe da schon 300 euro kk und 270 euro Rk abgezogen... das sind ja auch betriebsausgaben..

    ich kann sowas immer bessr verstehen wenn ich meine zahlen nehme... das is sonst nicht klar in meinem kopf.

    bevor hier nun einige denken ich bin meschugge und mach mcih selbständig ohne grundkenntnisse.. ich hab grundkenntnisse, hab auch nen guten steuerberater und auch sonstige hilfe, weil ich eben nciht alles kann.. aber manchmal verstehe ich nicht was wie wo abgezogen/zugerechnet wird... und grade bin ich verwirrt weil ich 10 minuten mit der dame telefoniert habe und dennoch nichts weiß

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  8. #8

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    es tut mir leid dass du mit das ganze überfordert bist... wir sind seid 15 jahren selbständig und blicken immer noch nicht wirklich durch.
    das ganze ist wie einem baumarkt, der eine kennt sich mitm andern nicht aus, und wer dir was erklärt weiss auch nicht immer was er sagt.

    diese papiere die du ausfüllen sollst machst du bitte zusammen mit dein steuerberater, dafür hast du ihn. sowas machen die wenigsten selber, da blickt doch fast keiner durch, und bevor du was falsches machst....

    die rentenversicherung ist soviel wie ich weiss sowas wie im paket mit krankenkasse und mehr... davon könntest du dich befreien lassen auf dauer, ist aber nicht sinnvoll.

    tja, sowas musst du zahlen, das gehört dazu....:-( willkommen im club wo sich die mitglieder regelmässig fragen wofür wir eigentlich arbeiten gehen??? das meiste ist für die anderen, damit der staat funktioniert.

    du solltest dich im günstigsten fall an dein steuerberater wendden mit al deine fragen, der soll sich damit auseinander setzten, du sagst der ist gut...na dann..!
    liebe Grüße,
    Sylvia

  9. #9

    Standard

    Zitat Zitat von Faylyla Beitrag anzeigen
    achso, habe da schon 300 euro kk und 270 euro Rk abgezogen... das sind ja auch betriebsausgaben..
    Nina, Krankenkasse und Rente sind Keine Betriebsausgaben.
    Das zahlst Du aus Deiner eigenen Tasche. Diese Kosten werden zwar am Jahresende beim Steuerabschluss als ( bei Rente z.B. 70 % der Zahlungen ) anerkannt.
    Aber es sind keine abzugsfähigen Ausgaben von Deinem Umsatz her.

    Zur Rente. Ich hab mich erstmals 2005 vollselbständig gemacht. habe auch 6 Monate Überbrückungsgeld ( kein Gründungszuschuss ) erhalten. Und war nicht verpflichtet in die RK einzuzahlen. was damals bei leidigen schwachen Umsätzen auch nicht konnte.
    Mir persönlich hatte man bei der IHK geraten, wenn möglich dann privat vorzusorgen, da es mit der staatlichen eh nicht reichen würde.
    Allerdings hatte ich meine Mindestzeit ( 15 Jahre schon voll ).
    Ich denke die dürftest Du noch nicht haben. Ich würd an Deiner Stelle noch in die staatliche einzahlen bis Du deinen Mindestanspruch erreicht hast.
    Danach kannste immer noch privat was machen. Hab ich jetzt auch, hat aber auch 3 Jahre gedauert bis ich mir das leisten konnte. Und ich zahl noch nicht ganz das was ich müsste, aber wenigsten besser als nix. Wenn mehr verdient wird, kann ich nachlegen mit Zusatzahlungen.
    Du bist zwar nicht mehr ganz am Anfang mit der Selbstständigkeit, und es wird sich noch steigern.
    Geh mal davon aus, das wenn Du ein vernünftiges Gehalt ( und Selbstständigkeit sollte sich schon lohnen, sonst brauch man sich den Stress und das Risiko nicht antun ) das Du wirklich 4.500 Euronen Umsatz/monatlich haben musst, damit Dir netto ( also KK und RK und Steuern bezahlt) mal so 1500 Euronen bleiben.
    Ist schon hart das Business.
    http://www.airbrushnailart.de
    Tammy Taylor Educator

    Liebe Grüße die Heike

  10. #10

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    Standard

    wer hat gesagt das es leicht wird...und einfach ist es schon mal garnicht... ich kenne auch keinen selbstständigen der es wirklich einfach hat....krank sein ist eigentlich nicht drin..urlaub auch kaum...
    ich bin momentan auf nem level wo ich monatlich zwischen 1800-2000e für mich net habe...ich sag dir aber lieber nicht wieviel ich dafür schrubben muss...mein leben findet schon fast im studio statt..tja wer das eine will muss das andere mögen..die traumvorstellung..als selbstständige schnell zu viel kohle zu kommen..ist ein großer traum..der sich meist in rauch auflöst..

    zur rente..da ich meine 15 jahre pflicht schon voll hatte..zahle ich nicht mehr in die gesetzliche rente ein..von der ich eh glaube...das es die bis zu meinem rentenalter nicht mehr geben wird..ich hab diverse private sachen...die sich dann für mich...wenn ich es bei dm stress erlebe..hoffentlich auszahlen

    solang du zuschuss bekommst...musst du in die rente einzahlen...da kommste nicht drum rum..dafür bekommste auch den zuschuss..
    kk un rente sind keine betriebsausgaben...

    aber wie lang bekommste noch den zuschuss? weil wenn der wegfällt...und du nur 2200 umsatz hast...bleiben dir nur knappe 600€ nach allen abzügen...wenn du in nem zelt wohnst kannste davon leben..aber mal im ernst..sonst geht das nicht. das könntest machen wenn du einen partner hast..und dir ein paar euro dazu verdienen willst ;( allein davon leben...nee...glaub mir...wir selbstständigen fragen uns wieder und wieder wofür wir soviel schrubben...wenn nur so wenig bleibt...aber wir wollten das so oder?
    Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung
    sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu FEIGE, es zu sagen.
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