Du musst lediglich dort einzahlen, weil Du den Existenzgründerzuschuss in Anspruch genommen hast und musst somit auch den Wisch ausfüllen... quid pro quo... eine Hand wäscht die andere und so... Du weißt schon: Leistung erhalten - Gegenleistung erbringen!
Und solltest Du unter den nötigen Einnahmen liegen, wird der Beitrag sicher nicht immens werden!
"Selbständige: Wer muss in die gesetzliche Rente einzahlen?
Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch festgelegt, welche Berufsgruppen trotz Selbständigkeit in die gesetzliche Rente einzahlen müssen. Dazu zählen vor allem:
Und beilegen solltest Du eine Einnahmenübersicht und dann schnellstens Deine Einkommenssteuererklärung nachreichen.
- Selbständige Handwerker,
- Pflegepersonen,
- Hebammen,
- Künstler und Publizisten,
- Selbständige mit nur einem Auftraggeber,
- Existenzgründer, die einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten." nicht, dass jetzt einige Angst bekommen, sie müssten auch
Noch hier:
"Existenzgründer müssen in den ersten drei Jahren nicht den vollen Satz zahlen. Sie können den halben Regelbeitrag entrichten. Wer sich selbständig macht, aber als Scheinselbständiger tätig ist, kann sich für maximal drei Jahre sogar von der Beitragspflicht befreien lassen. Während dieses Zeitraums müssen keine Zahlungen an die Rentenkasse geleistet werden."
Im übrigen ist der Existenzgründerzuschuss lediglich für genau diese Ausgaben gedacht: Renten- und Krankenkassenbeiträge!
Ganz befreien wird bei Dir nicht klappen, weil Du nicht "scheinselbstständig" (wer an die Weisungen seines Auftraggebers gebunden ist oder bestimmte Arbeitszeiten einhalten muss, wird in der Regel als Scheinselbständiger eingestuft.) bist... Du wirst also die Hälfte zahlen müssen...
kannst Du auch alles nochmal nachlesen unter: http://www. cecu.de/gesetzliche-rente-selbstaendige.html



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